Eine Doppelstunde Sozialkunde der anderen Art durften im Juni zwei zehnte Klassen der Kaufleute für Büromanagement erleben. Auf Einladung von Lehrkraft Bettina Mühlbauer legte Rechtsanwältin Ingrid Weitzer-Kolbeck den Schülern die Grundzüge des Jugendstrafrechts sowie den Ablauf eines Strafverfahrens dar.
In ihrem kurzweiligen und mit zahlreichen Praxisbeispielen angereicherten Vortrag stellte die Referentin zunächst den Unterschied zwischen Jugendlichen und Heranwachsenden heraus. Nachdrücklich Eindruck hinterließ bei den Schülern die Erläuterung von Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln als Maßnahmen nach dem Jugendstrafrecht.
Im zweiten Teil des Vortrags ging Frau Weitzer-Kolbeck auf den Verfahrensablauf einer Gerichtsverhandlung ein und beantwortete kompetent zahlreiche Fragen, z.B. „In welchen Fällen hat man ein Aussageverweigerungsrecht?“, „Hat eine Jugendstrafe Auswirkungen auf die künftige Berufswahl?“.
Abschließend waren sich die Schüler einig, an diesem Tag nicht nur etwas für den Unterricht, sondern vor allem fürs Leben gelernt zu haben.