Gastschulantrag
Ein Gastschulverhältnis wird nur im Ausnahmefall genehmigt.
Für eine korrekte Bearbeitung sind folgende Punkte zu beachten:
Die erste Seite des Antragsformulars ist vom Antragsteller (bei minderjährigen, gemeinsam sorgeberechtigten Schülern, ist die Unterschrift beider Elternteile erforderlich) vollständig auszufüllen incl. Punkt 4 - Antragsbegründung.
Als Anlage ist eine Fahrtverbindung vom Wohnort zum Sprengelschulort und vom Wohnort zum Gastschulort beizulegen (Internet www.bahn.de). Die gesamten Antragsunterlagen sind bei der Sprengelschule einzureichen.
Bis zur endgültigen Entscheidung (diese kann unter Umständen mehrere Wochen dauern!) über die Genehmigung hat der Schüler/die Schülerin die Sprengelschule zu besuchen.
Im Interesse des Antragstellers sind die Antragsunterlagen daher möglichst frühzeitig - gerne auch per Mail - einzureichen.
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Telefon: 09971 8521-156
Fax: 09971 8521-170
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