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Unsere Hausordnung
Grundsatz: Lehrer und Schüler fühlen sich wohl, wenn sie höflich, rücksichtsvoll und wertschätzend miteinander umgehen. Ziel: Diese Hausordnung soll ein gutes schulisches Miteinander unterstützen und damit zu einer erfolgreichen Ausbildung beitragen.
- Öffnungs- und Unterrichtszeiten (ASt. nach Bedarf): An Unterrichtstagen ist das Schulgebäude in der Zeit von 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet, das Sekretariat von 07.40 bis 14.00 Uhr.
- Pausenregelung: Während der Vormittags- und Nachmittagspausen darf das Schulgelände aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht verlassen werden. Der Aufenthalt in den Treppenhäusern und Gängen ist nicht gestattet.
- Parken (ASt. nach Bedarf): Parken ist nur auf den öffentlichen Flächen gemäß der StVO gestattet. Lehrerparkplätze und Rettungswege sind zwingend freizuhalten. Mopeds und Motorräder dürfen im Schulhof auf den zugewiesenen Plätzen abgestellt werden. Die Schüler und Lehrer fahren langsam und geräuscharm.
- Weisungsbefugnis: Den Anweisungen der Schulleitung, der Lehrkräfte, des Verwaltungspersonals und des Hausmeisters ist unverzüglich Folge zu leisten.
- Abwesenheit der Lehrkraft: Ist 15 Minuten nach Stundenbeginn die Lehrkraft noch nicht zum Unterricht erschienen, so melden die Klassensprecher dies bitte sofort im Sekretariat.
- Feueralarm: Bei Feueralarm (Heulton) ist das Schulgebäude auf den vorgeschriebenen Fluchtwegen zu verlassen. Fluchtwegpläne hängen in jedem Klassenzimmer aus.
- Haftungsfragen: Für mutwillige Beschädigungen (z. B. Schmierereien) wird grundsätzlich der Verursacher haftbar gemacht. Jede/r Schüler/in ist für seine mitgebrachten Gegenstände (z. B. Kleidung/Schultasche, etc.) selbst verantwortlich. Bei Verlust besonders wertvoller Gegenstände setzt die gängige Rechtsprechung ein Mitverschulden der/des Schülerin/Schülers an; deshalb sollten solche zu Hause gelassen werden.
- Unfälle: Unfälle auf dem Schulweg oder auf dem Schulgelände sind aus versicherungstechnischen Gründen unverzüglich im Sekretariat zu melden.
- Hinweise auf Internetordnung, Befreiungswesen: Bei Benutzung des Internets ist die Internetordnung zu beachten. Unterrichtsbefreiungen sind in bestimmten Fällen möglich. Die entsprechenden Regelungen werden den Schülern/innen am Anfang des Schuljahres ausgehändigt.
- Sauberkeit und Ordnung im Klassenzimmer: Schüler und Lehrer fühlen sich in einem sauberen und ordentlichen Klassenzimmer wohl. Hierfür ist während des Unterrichts das Essen zu unterlassen, verschließbare Getränkeflaschen – nur diese dürfen in die Klassräume mitgebracht werden - sind in den Taschen aufzubewahren. Tafel, Fußböden und Ablagen unter den Bänken sind nach Unterrichtsschluss zu säubern.
- Unterrichtsfremde Gegenstände: Die Benutzung von Gegenständen, welche die Unterrichts- und Erziehungsarbeit, die Ordnung der Schule oder den Schulbetrieb stören können, ist untersagt. Handy, MP3-Player, u.Ä. sind auf dem Schulgelände abzuschalten.
- Kleiderordnung: Unsere Schule ist ein neutraler Ort. Unsittliches und extremistisches Auftreten (z.B. Kleidung, Parolen und Gestik) ist allen Beteiligten untersagt. Kopfbedeckungen sind während des Unterrichts abzunehmen.
- Rauchen, Alkohol, Drogen: Im Bereich der Schule sind der Genuss von alkoholischen Getränken und Drogen sowie das Rauchen nicht erlaubt.
- Verstöße gegen diese Hausordnung werden nach den Bestimmungen des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG), der Berufsschulordnung (BSO) und hauseigener Regelungen geahndet.