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Werner-von-Siemens Berufsschule | Berufszweige

Berufsintegration: BIK

Allgemeines

Flüchtlinge, Asylbewerber oder allgemein Migranten unterliegen nach Art. 35 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) grundsätzlich der Berufsschulpflicht. Seit dem Schuljahr 2014/15 werden an unserer Schule Flüchtlinge in Berufsintegrationsklassen beschult.

Hauptziel dieser Beschulung ist, den jungen Menschen eine Perspektive hin zu einer beruflichen Ausbildung zu ermöglichen.

Aufnahmebedingungen

Es werden berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge sowie Migranten ohne anerkannten Schulabschluss und ohne ausreichende Deutschkenntnisse im Alter von 16 bis 21 Jahren aufgenommen. Im Ausnahmefall ist auch eine Aufnahme bis zu einem Alter von 25 Jahren möglich. Die Schülerinnen und Schüler haben ihren Wohnsitz im Landkreis Cham.

Nicht-alphabetisierte Schülerinnen und Schüler werden in einen Alphabetisierungskurs (z.B. der VHS) vermittelt oder in einer eigenen Klasse beschult.

Dauer

In der Regel erstreckt sich die Maßnahme über zwei Jahre: BIK10 (auch Vorklasse, BIK/V) und BIK11. Bei Bedarf kann eine Klasse wiederholt werden.

Unterricht

Die Beschulung erfolgt z.Zt. vormittags an fünf Tagen in der Woche. Der Unterricht wird von Lehrkräften der Berufsschule und des Kooperationspartners (VHS oder Kolpingbildungswerk) erteilt.

Gegenstand des Unterrichts sind folgende Lernbereiche:

  • Deutsch

  • Berufliche Handlungsfähigkeit

  • Politik und Gesellschaft

  • Lebensgestaltung

  • Mathematik

  • Medienwelten

  • Religionslehre/Ethik

In der BIK10 steht zunächst der Spracherwerb der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie Mathematik im Vordergrund.

Vor allem in der BIK11 soll den Schülerinnen und Schülern ein möglichst guter Einblick in unsere Berufswelt gegeben werden.

In zwei Präsenzwochen beim Kooperationspartner lernen sie viele Berufsfelder kennen.

Alle Schülerinnen und Schüler müssen auch Erfahrungen bei Betriebspraktika sammeln. Diese Praktika werden von den Kooperationspartnern vermittelt und finden i.d.R. während der Schulzeit statt.

Zeugnis

Nach dem ersten Schuljahr erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Rückmeldung zu ihren schulischen Leistungen und ihrer Entwicklung. Dies erfogt in Form einer Bescheinigung des Leistungsstandes und einem Beiblatt "Leistungsausprägung".

Im zweiten Schulbesuchsjahr erhalten die Schülerinnen und Schüler zum Halbjahr und zum Schuljahresende jeweils ein Zeugnis. Bei erfolgreichem Besuch kann die „Berechtigung des Mittelschulabschlusses“  erworben werden.

Berufsschulpflicht

Mit dem erfolgreichen Besuch der BIK 11 ist die Berufsschulpflicht erfüllt. Sie lebt mit der Aufnahme eines Ausbildungungsverhältnisses wieder auf.